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Befund und Regelversorgung

Bild: proDente

Seit dem 01.01.2005 gilt nach einer entsprechenden gesetzgeberischen Reform im Bereich der Zahnersatzversorgung das System befundorientierter Festzuschüsse. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Zahnärzte haben einen bundesweit einheitlich geltenden Katalog von Befunden erarbeitet und verabschiedet.

Hierzu mussten Millionen von bei der Gesamtplanung theoretisch denkbaren Befunden an ein zahlenmäßig übersichtliches Raster angepasst werden.

Die Befunde wurden in weniger als 10 Befundgruppen eingeteilt. Jedem der insgesamt etwa 50 in diesen Gruppen enthaltenen Befunde wurde wiederum eine feste Regelversorgung, also eine (nur) im Durchschnitt zum Befund passende Standardversorgung zugeordnet.

In einem letzten Schritt wurde eine durchschnittliche Kostenabschätzung dieser Regelversorgungen getroffen. Auf Basis dieser "Durchschnittskosten für die Durchschnittsversorgung" wurde dann jeder Regelversorgung ein fester Zuschussbetrag zugeordnet.

Vorteil

Als Patient erhalten Sie seit dem 01.01.2005 im Gegensatz zu früher immer einen Zuschuss, unabhängig davon, für welche Therapieform Sie sich entscheiden.

Damit steht Ihnen der Weg zur gesamten Palette moderner Zahntechnik aus dem Meisterlabor offen, ohne dass Sie noch wie 2004 teilweise ohne Zuschüsse auskommen müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Versorgung mit Implantaten und darauf aufgebauten Suprakonstruktionen.

Nachteil

Der standardisierte Regelversorgungskatalog kann natürlich aufgrund der Vielfalt der tatsächlichen medizinischen Gegebenheiten und auch aufgrund der Vielfalt der zahntechnischen Versorgungsmöglichkeiten nicht für jeden Fall die optimale Versorgung berücksichtigen.

Diesem Umstand trägt auch das dreizeilige Zahnschema auf Ihrem Heil- und Kostenplan Rechnung: Neben der Zeile für die fest definierte und die Zuschusshöhe determinierende Regelversorgung kann und wird hier deshalb häufig in der Zeile "Therapieplanung" die tatsächlich angezeigte und in Absprache mit Ihnen vom Zahnarzt geplante, von der Regelversorgung abweichende tatsächliche Versorgung eingetragen.

Konsequenz:

Der Festzuschuss deckt heute in vielen Fällen nicht mehr den Satz von 60% (ggf. zzgl. Bonus) der tatsächlichen Kosten ab. Dieser Umstand und der damit vermeintlich "teurer" gewordene Zahnersatz hat somit systemische Ursachen, die nicht im Einflussbereich der zahntechnischen Labore liegen.